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Einblicke

Zyperns PR-Programm mit AIFs erklärt

Erwerben Sie einen Wohnsitz in Zypern, indem Sie mehr als 300.000€ in Immobilien, Unternehmensanteile oder AIFs investieren — ohne Mehrwertsteuer, Transfergebühren oder Kapitalertragsteuer. Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren möglich.
Zyperns PR-Programm mit AIFs erklärt

Programm für ständigen Aufenthalt in Zypern („PRP“)

Gemäß der Absicht der zyprischen Regierung, die Auslandsinvestitionen zu erhöhen und ihre wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, ermöglicht die Verordnung 6 (2) der Ausländer- und Einwanderungsbestimmungen dem Innenministerium, Antragstellern aus außereuropäischen Ländern, die beabsichtigen, in der Republik zu investieren, Aufenthaltstitel auszustellen.

Leistungen

  • Das Antragsverfahren ist hocheffizient und weist eine hohe Bewilligungsrate auf, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
  • Es ist nicht erforderlich, in Zypern zu wohnen, aber ein Besuch alle zwei Jahre ist erforderlich.
  • Angehörige können an hochwertigen Privatschulen eingeschrieben werden, die Englischkurse anbieten.
  • Der Wohnsitz gilt für den Ehepartner und die Kinder des Hauptantragstellers unter 25 Jahren.
  • Der gesamte Prozess kann organisiert werden, ohne im Land anwesend zu sein, mit Ausnahme der biometrischen Erfassung.
  • Erfolgreiche Bewerber können nach fünfjähriger Aufenthaltsdauer die zypriotische Staatsbürgerschaft beantragen.

Anlagekategorien

Der Antragsteller muss mindestens 300.000€ in eine der folgenden Kategorien investieren:

  1. Erwerben Sie bis zu zwei neue Wohnimmobilien mit einem Gesamtmarktwert von mindestens 300.000 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, mit der Option, sie bei zwei verschiedenen Bauträgern zu erwerben.
  2. Erwerben Sie bis zu zwei neue oder gebrauchte Nichtwohnimmobilien (Büros, Geschäfte, Hotels oder andere Bauten) mit einem Gesamtmarktwert von mindestens 300.000€ zuzüglich Mehrwertsteuer.
  3. Investieren Sie 300.000€ in das Aktienkapital eines in Zypern registrierten und tätigen Unternehmens, das mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt.
  4. Investieren Sie 300.000€ in Anteile der kollektiven Anlagen der Cyprus Investment Funds Association (AIF, AIFLNP, RAIF).

Zusätzlich zur Investition in eine der oben beschriebenen Anlageoptionen muss der Anleger belegen, dass er ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens 50.000€ aus dem Ausland hat (zusätzlich sind 15.000€ für jeden unterhaltsberechtigten Ehepartner und 10.000€ für jedes minderjährige Kind erforderlich).

Falls sich der Antragsteller dafür entscheidet, in den Abschnitten (ii) — (iv) zu investieren, kann sein gesamtes Einkommen oder ein Teil davon auch aus Quellen stammen, die aus Aktivitäten innerhalb der Republik stammen.

Alternative Investmentfonds (AIF) in Zypern

Zypern ist eines der ersten EU-Länder, das die Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds in nationales Recht umgesetzt hat. Zusammen mit der Ratifizierung des zyprischen Gesetzes über alternative Investmentfonds entwickelt sich Zypern schnell zu einem führenden Investmentfondszentrum in Europa für Investmentfonds und Vermögensverwaltungsgesellschaften, das direkten Zugang zu wichtigen Märkten bietet.

Das AIF-Gesetz bietet die Möglichkeit, einen vielseitigen Fonds mit umfassenderen Anlagestrategien einzurichten. Ein AIF gilt als ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der in der Regel aus mehreren Anlagezweigen besteht, die gemeinsam Kapital von verschiedenen Anlegern aufnehmen, um es gemäß einer festgelegten Anlagepolitik zum Nutzen dieser Anleger anzulegen.

Der AIF bietet Fondsförderern und Anlegern eine flexible, kostengünstige und steuereffiziente Fondslösung, mit der sie weltweit Investitionen tätigen können. AIF können so strukturiert werden, dass sie den Anforderungen von Fondsförderern und Anlegern aus dem gesamten Spektrum an Optionen entsprechen, was das Lizenzierungsverfahren, die Anzahl der Anleger, die Anforderungen an das Mindestkapital, das Mindestvermögen, die Person, die die Funktion des Fondsmanagements wahrnehmen kann, und die Anforderungen an die Verwahrstelle betrifft, betrifft. Diese Flexibilität und Kosteneffizienz machen den zyprischen AIF zu einem sehr attraktiven Instrument für kollektive Anlagen und das Halten mehrerer Anlageklassen.

Das AIF-Gesetz ermöglicht die Gründung von drei Arten von AIF in Zypern:

  • Alternative Investmentfonds mit einer unbegrenzten Anzahl von Anlegern (AIFUNI);
  • Alternative Investmentfonds einer begrenzten Anzahl von Anlegern (AIFLNI); und
  • Registrierte alternative Investmentfonds (RAIF).

Registrierte alternative Investmentfonds - RAIF

Ein RAIF kann die Form eines Investmentfonds, einer Investmentgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft annehmen. Es richtet sich nur an professionelle und/oder gut informierte Anleger und wird extern verwaltet. Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist keine Genehmigung durch CySEC erforderlich, sofern es extern von einem in Zypern oder einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Manager für alternative Investmentfonds („AIFM“) verwaltet wird. Die Gründung des RAIF muss jedoch der CySEC gemeldet und von dieser genehmigt werden, und sein Name muss in ein spezielles, von CySEC geführtes Register eingetragen werden.

Zusätzliche Merkmale des RAIF:

  • Kann offen oder geschlossen sein;
  • Kann eine unbegrenzte Anzahl von Anlegern haben;
  • darf als Dachfonds eingerichtet werden, was die Einrichtung mehrerer Anlagebereiche („Teilfonds“) ermöglicht;
  • Keine Mindestkapitalanforderungen;
  • Muss innerhalb der ersten 12 Monate mindestens 500.000€ oder den Gegenwert in einer anderen Währung investieren;
  • Es gibt keine Anlagebeschränkungen außer für Geldmarktfonds oder Kreditvergabefonds;
  • Es kann sich um eine Fixed Capital Investment Company (FCIC) oder um eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (VCIC) handeln.

Manager alternativer Investmentfonds (AIFM)

Ein zugelassener Manager für alternative Investmentfonds (AIFM) muss den RAIF beaufsichtigen und bestimmte obligatorische Dienstleistungen (Risikomanagement, Compliance, interne Compliance und Audit) erbringen. Der AIFM kann nur extern in Zypern oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat verwaltet werden. Ein AIFM kann auch Dienstleistungen wie Portfoliomanagement, Risikomanagement, Beaufsichtigung der Verwahrstelle und aller ausgelagerten Funktionen sowie Verwaltung regulatorischer und interner Berichtspflichten erbringen.

Fondsadministrator

Der Fondsverwalter wird vom AIFM ernannt und ist für die laufenden administrativen und Backoffice-Aufgaben zuständig, wie z. B. die Buchhaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen, die Führung der Bücher und Aufzeichnungen der Anteilinhaber über den Fonds, die Bearbeitung von Abonnement- und Rückzahlungsanträgen und die Berechnung des Nettobetrags

Vermögenswert, Erfassung von Einnahmen, Gewinnausschüttung, Offenlegung von Informationen und Dienstleistungen an die Anteilinhaber, Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Führung des Anteilinhaberregisters, Vertragsabrechnungen einschließlich Versand von Zertifikaten und alle anderen Pflichten, die nach geltendem Recht und der Verwaltungsvereinbarung erforderlich sind.

Fondsverwahrer

Jeder AIF muss eine einzige und unabhängige Verwahrstelle benennen, die sich vom externen Verwalter unterscheidet und für die Verwahrung, Beaufsichtigung und Überprüfung der Vermögenswerte des Fonds und der Teilfonds gemäß dem AIF-Gesetz verantwortlich ist. Die Verwahrstelle wird auch die Liquiditätsüberwachung in Bezug auf die Cashflows und Abonnements des Fonds übernehmen. Bei der Verwahrstelle kann es sich um ein Kreditinstitut, eine MiFID-Wertpapierfirma oder eine andere Stelle handeln, die in Zypern als Verwahrstelle reguliert und beaufsichtigt wird.

Ständiger Wohnsitz in Zypern durch Investitionen in AIFs

Die Erlangung des ständigen Wohnsitzes in Zypern durch Investitionen in Anteile der kollektiven Anlagen der Cyprus Investment Funds Association (AIF, AIFLNI, RAIF) kann im Vergleich zu Immobilieninvestitionen zusätzliche Vorteile bieten:

Keine Mehrwertsteuer: Bei Investitionen in AIF fällt keine Mehrwertsteuer an, im Vergleich zu Investitionen in neue Immobilien, bei denen eine Mehrwertsteuer von 5% anfällt, wenn dies der Hauptwohnsitz ist (auch unter anderen Bedingungen), und ansonsten eine Mehrwertsteuer von 19%.

Keine Überweisungsgebühren//Stempelsteuer: Grundbuchüberweisungsgebühren und Stempelgebühren sind in der Regel mit Investitionen in Immobilien verbunden.

Keine Anwaltskosten: In der Regel beinhaltet ein Immobilienkauf die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen, was kostspielig sein kann. Bei Investitionen in AIFs fallen keine Anwaltskosten an. Keine Kapitalertragsteuer (CGT): Bei der Veräußerung oder Rücknahme von Fondsanteilen fällt keine CGT an, im Gegensatz zur Veräußerung von Immobilien, bei der eine CGT von 20% erhoben wird (vorbehaltlich bestimmter Abzüge).

Diversifikation: Fonds investieren in der Regel in ein diversifiziertes Immobilienportfolio, was dazu beitragen kann, das Risiko zu streuen und die Auswirkungen der Wertentwicklung einer einzelnen Anlage auf das Gesamtportfolio zu reduzieren.

Professionell verwaltet: Die Fonds werden von professionellen Fondsmanagern verwaltet, die über Fachkenntnisse in der Analyse von Märkten und Anlageentscheidungen verfügen.

Behördliche Aufsicht: Die Fonds werden von den Finanzbehörden reguliert und bieten den Anlegern ein gewisses Maß an Schutz und Aufsicht. Dies kann dazu beitragen, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung Ihrer Anlagen zu gewährleisten.